Vermietung in Leipzig
Ihre Wohnung in Leipzig vermieten, ohne selbst vor Ort zu sein.
- 9 Jahre Erfahrung In der Vermittlung von Wohnimmobilien — Verkauf und Vermietung.
- Über 50 vermittelte Objekte In dieser Zeit begleitet, von der Objektaufnahme bis zur Übergabe.
- Erlaubnis nach § 34c GewO Zugelassener Immobilienmakler — die behördliche Erlaubnis liegt vor.
- Ortsansässiges Büro Leipzig und Umgebung, mit genauer Kenntnis der Stadtteile und ihrer Preise.
Sie beschreiben Ihre Wohnung in eigenen Worten — unverbindlich, kostenlos und jederzeit widerrufbar.
Eine Wohnung aus der Entfernung zu vermieten scheitert selten am Mietvertrag und meistens an den Terminen: Besichtigungen, Übergabe, Handwerker. Genau das übernehmen wir. Sie entscheiden, wer einzieht — dabei sein müssen Sie nicht.
Dieselbe Offenheit, auch bei der Vermietung
Für Verkäufe gibt es dafür das Eigentümerportal: sechs Stufen mit Zustand und Zeitraum, jederzeit einsehbar. Eine Vermietung läuft anders und kürzer — sie ist dort heute nicht abgebildet, und wir tun auch nicht so. Was bleibt, ist der Grundsatz: Sie hören von uns, bevor Sie fragen müssen. So sieht das beim Verkauf aus:
Was wir übernehmen
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Mietpreis einordnen
Was die Wohnung im Leipziger Markt trägt — und was die Mietpreisbremse in Ihrer Lage zulässt. Zu hoch angesetzt heißt Leerstand, zu niedrig heißt jahrelang darunter bleiben.
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Exposé und Vermarktung
Fotos, Grundriss, Energieausweis, ein Inserat, das die Wohnung ehrlich zeigt. Anfragen laufen bei uns auf, nicht in Ihrem Postfach.
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Besichtigungen und Auswahl
Einzeln statt in Gruppen. Wir prüfen Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonität und legen Ihnen zwei bis drei Kandidaten vor. Die Entscheidung treffen Sie.
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Mietvertrag und Übergabe
Vertrag nach aktueller Rechtslage, Kaution, dann die Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln vor Ort.
Wir sind Makler, keine Hausverwaltung: die laufende Verwaltung nach dem Einzug — Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhungen, Reparaturen — gehört nicht dazu. Wenn Sie das brauchen, sagen wir es Ihnen vorher und nennen Ihnen Verwaltungen vor Ort.
Was Eigentümer aus der Ferne am häufigsten fragen
Wer zahlt die Provision bei der Vermietung?
Wer beauftragt, zahlt — das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Beauftragen Sie uns mit der Mietersuche, tragen Sie die Provision; dem Mieter dürfen wir sie nicht in Rechnung stellen. Die Höhe vereinbaren wir vorher und schriftlich.
Wer hat den Schlüssel?
Für die Dauer der Vermarktung wir, sofern Sie damit einverstanden sind — anders lassen sich Besichtigungen ohne Ihre Anreise nicht organisieren. Wer wann in der Wohnung war, halten wir fest. Nach der Übergabe an den Mieter geben wir alle Schlüssel weiter und protokollieren das.
Die Wohnung ist noch vermietet, ich möchte neu vermieten.
Dann klären wir zuerst Kündigungsfrist und Übergabetermin des bestehenden Mietverhältnisses, bevor irgendetwas inseriert wird. Besichtigungen mit einem Mieter in der Wohnung sind möglich, aber nur mit seiner Zustimmung und angekündigt.
Muss die Wohnung vorher renoviert werden?
Manchmal ja, oft nicht. Wir sagen Ihnen nach der Objektaufnahme, was sich über die erzielbare Miete zurückverdient und was nur Geld kostet. Kleinere Arbeiten können wir über Handwerker vor Ort organisieren.
Erzählen Sie uns von Ihrer Wohnung.
Ein paar Sätze genügen — den Rest sortieren wir. Wo Sie selbst wohnen, spielt keine Rolle. Unverbindlich, kostenlos, jederzeit widerrufbar.
Sie überlegen, stattdessen zu verkaufen? Das steht hier — und eine Bewertung hilft meistens bei genau dieser Entscheidung.